Steuern und Kurzarbeitergeld
Im Anhang findet ihr ein Schreiben des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu den Möglichkeiten einer Stundung etwaiger Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vorangegangenem Bezug von Kurzarbeitergeld. In dem Schreiben sind zudem einige Beispiele zu der voraussichtlichen Höhe einer Nachforderung enthalten.
Letzte Änderung: 18.03.2010