Wer hetzt, der fliegt!

Gemeinsame Offensive der IG Metall und Respekt! - Kein Platz fuer Rassismus

26.07.2019 Klarstellung zum rechten Propagandafilm "Der Vertrauensmann"

Der im Film genannte "Vertrauensmann" musste über Monate hinweg rassistische Beleidigungen und Videos durch seine unmittelbaren Arbeitsgruppenkollegen, die beiden Hauptdarsteller im Film, ertragen. Nachdem er von ihnen über WhatsApp Fotos und Videos mit hartem und menschenverachtenden Naziinhalt geschickt bekommen hatte, wandte er sich letztes Jahr an einen Vertreter der Vertrauenskörperleitung (VKL), der ebenfalls im Film zitiert wird.
Der VKL-Vertreter hat ihm empfohlen, die Vorfälle bei seinem Teamleiter zu melden. Daraufhin wurden Personalbereich und Betriebsrat benachrichtigt.
Der Personalbereich hat sich dann nach den Gesprächen und aufgrund der vorliegenden, menschenverachtenden WhatsApp Nachrichten und -Bildern, dazu entschieden, Kündigungen gegen die Täter auszusprechen. Vor dem Personalausschuss hat sich einer von beiden geweigert, eigene Aussagen zu machen. Der Betriebsrat hat den Kündigungen nicht zugestimmt.

Die von den gekündigten Daimler-Mitarbeitern erhobene Klage hat das Arbeitsgericht abgewiesen. Maßgeblich hierfür waren unter anderem folgende Tatsachenfeststellungen:

  • " ... verschickte der Kläger eine Bildnachricht, welche einen Schützen aus dem zweiten Weltkrieg mit einem Schnellfeuergewehr über dem Satz "Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab" zeigt"
  • "... verschickte der Kläger eine Videodatei, in welcher die Tonspur einer nationalsozialistischen Rede über einen Kindertrickfilm gelegt wurde. Der Text lautet: "In jeder Stunde an jedem Tag nur zu denken an Deutschland an Volk und an Reich, an unsere deutsche Nation, unser deutsches Volk Sieg Heil, Sieg Heil, Sieg Heil, Sieg Heil"

Das Arbeitsgericht zählt - neben persönlichen Beleidigungen - etwa 20 ähnliche Vorfälle auf. Und: "Der Kläger ... räumte ... diese in den Einzelheiten nunmehr im Wesentlichen schriftsätzlich ein" Es stellt fest: "Nach alledem sind für die Kammer alle vorgeworfenen Beleidigungen erwiesen..."

Daher sagt das Arbeitsgericht "die ... ausgesprochene fristlose Kündigung ist rechtswirksam."

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.3.2019, 11 Ca 3737/18 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2019&nr=28394&pos=5&anz=25

Die IG Metall oder ihre Vertrauensleute haben die Kündigungen nicht betrieben.

Allerdings gilt für die IG Metall und ihre Vertrauensleute, dass wir keine Toleranz gegenüber rassistischen Äußerungen zeigen - sondern eine klare Kante gegen rechte Hetze. In den Betrieben wie in der Gesellschaft haben Rassismus, faschistisches Gedankengut und menschenverachtende Aussagen keinen Platz. Wir stehen weiterhin hinter dem Grundsatz: "Wer hetzt, der Fliegt." - Jörg Hofmann, erster Vorsitzender der IG Metall

Letzte Änderung: 26.07.2019