Betriebsratswahl in Untertürkheim

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06.03.2018 Vorläufiges Ergebnis der Betriebsratswahlen im Mercedes-Benz Werk Untertürkheim : Knapp 80 Prozent der Mandate für die IG Metall.

Die Beschäftigten im Mercedes-Benz Werk Untertürkheim haben am 1., 2. und 5. März einen neuen Betriebsrat gewählt. Die Stimmen wurden heute ausgezählt.

Mit 63,6 Prozent lag die Wahlbeteiligung sechs Prozent höher als 2014 (56,6 Prozent). Von 47 Betriebsräten im Untertürkheimer Gremium werden zukünftig 37 IG Metaller vertreten sein. Damit stellt die IG Metall 78,7 Prozent der Betriebsratsmandate.

Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender des Mercedes-Benz Werkes Untertürkheim:
"Wir freuen uns, dass die Belegschaft unsere Arbeit für die Zukunft des Standortes Untertürkheim mit drei zusätzlichen Betriebsratsmandaten belohnt hat. Dies ist Ansporn für uns IG Metall-Betriebsräte in den kommenden vier Jahren die Interessen unserer Belegschaft weiterhin gut und erfolgreich zu vertreten"

Der Betriebsrat wird alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai gewählt. In ihrer Funktion vertreten die Betriebsräte die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Unternehmensleitung. Sie sind Kontrollinstanz und Sprachrohr sowie Berater und Ansprechpartner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wahlberechtigt für die Betriebsratswahlen sind alle Beschäftigten, die keine leitenden Angestellten sind und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zeitarbeitnehmer dürfen ebenfalls wählen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Verschiedene Gruppierungen - Gewerkschaften oder auch betriebliche Interessengruppen - stellen sich mit ihren Vorschlagslisten zur Wahl. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme einer dieser Listen geben. Die Anzahl der Stimmen, die auf eine Liste entfallen, entscheidet, wie sich der Betriebsrat am Standort zusammensetzt. Die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder hängt von der Größe des jeweiligen Betriebes ab. Nach der Wahl nehmen die Betriebsräte ihre Arbeit auf, bilden Ausschüsse und entsenden Mitglieder in den Gesamt- beziehungsweise den Konzernbetriebsrat.

Letzte Änderung: 06.03.2018