Betriebsratswahl in Sindelfingen

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23.02.2018 Die Kandidatinnen und Kandidaten der IG Metall - Liste 6 - zur Betriebsratswahl 2018 im Mercedes-Benz Werk am Standort Sindelfingen stellen sich vor.

Am 1., 2. und 5. März 2018 wählen die Beschäftigten der Daimler AG am Standort Sindelfingen einen neuen Betriebsrat. Listenführer der IG Metall-Liste ist Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender in Sindelfingen und stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats. Die IG Metall Liste 6 hat 111 Kandidatinnen und Kandidaten. Im IG Metall-Team finden sich Frauen und Männer aus allen Bereichen, die die Vielfalt der Beschäftigten am Standort widerspiegeln. Damit wird auf personelle Kontinuität, äußere Geschlossenheit und innere Vielfalt gesetzt: Einfach IG Metall!

BETRIEBSRATSWAHL - SO WIRD GEWÄHLT

Wie viele Betriebsräte werden gewählt?
Dem künftigen Betriebsratsgremium werden 59 Mitglieder angehören. Aufgrund des zahlenmäßigen Verhältnisses in der Belegschaft müssen im Betriebsrat mindestens zehn Frauen vertreten sein.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle Beschäftigten des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben - auch Praktikanten, DH-Studenten, Werkstudenten, Diplomanden und Doktoranden, wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl entweder bereits seit mindestens 3 Monaten im Werk beschäftigt sind oder ihr Arbeitsvertrag noch mindestens 3 Monate andauert. Für Leiharbeitnehmer gilt: Sie sind ab dem ersten Einsatztag im Entleihbetrieb wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate überlassen werden sollen.
Nicht wahlberechtigt sind Fremdarbeitskräfte, Leitende Angestellte und Beschäftigte, die sich in Altersteilzeitruhephase befinden.
Wie wird gewählt bzw. wie viele Stimmen können Wahlberechtigte abgeben?
Es wurden mehrere Vorschlagslisten eingereicht. Deshalb findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) statt. Bei einer Listenwahl kann der Wahlberechtigte eine Stimme für eine der auf dem Stimmzettel aufgeführten gültigen Listen abgeben. Wählerinnen und Wähler müssen ihren Werksausweis zur Wahl mitbringen!
Können sich Wahlberechtigte auch per Briefwahl beteiligen?
Wahlberechtigte Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend sind, haben die Möglichkeit, beim Wahlvorstand (s. unten) die Zusendung der Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die an den Wahltagen Urlaub beantragt haben oder aufgrund von Terminen an diesen Tagen nicht im Werk sind sowie für Beschäftigte in Mutterschutz/Elternzeit und Langzeitkranke.
Die Unterlagen müssen schriftlich, z. B. per Mail, angefordert werden. Der Wahlvorstand sendet den jeweiligen Beschäftigten dann alle erforderlichen Unterlagen zu. Die ausgefüllten Unterlagen können dann entweder an den Wahlvorstand zurückgesendet oder persönlich - auch schon vor den eigentlichen Wahltagen - im Hauptwahllokal (s. unten) in eine Wahlurne eingeworfen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Briefwahl auch direkt vor Ort im Hauptwahllokal vorzunehmen - ohne die Unterlagen vorher beantragen zu müssen. Es ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr besetzt.

Folgenden Abteilungen und Gruppen in den Außenstellen werden Briefwahlunterlagen für die Betriebsrats- und Aufsichtsratswahl vom Wahlvorstand übersandt: Beschäftigte der Gebäude Heininger, Gebäude Adam, Gebäude Degi, Gebäude Mornhinweg, Gebäude Haus der Mode, Gebäude Eckerthalle, Holzgerlingen, Ulm, München, Germersheim, Leichtbauhalle Niederer Wasen, Immendingen, Vaihingen.

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IGM in Sindelfingen

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Flyer: Die Kandidatinnen und Kandidaten der IG Metall in Sindelfingen

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Letzte Änderung: 24.02.2018