Jubilarfeier 2013
122 Jubilare wurden für die 60-jährige Mitgliedschaft und 206 Jubilare für die 50-jährige Mitgliedschaft in der Gewerkschaft geehrt. Die Feier fand in der Kongresshalle in Böblingen statt.
Der älteste anwesende Jubilar war der 90-jährige Friedrich Spranger aus Böblingen. Er wurde für seine 60-jährige Mitgliedschaft geehrt. Die älteste anwesende Jubilarin war die 75-jährige Margrit Schwarz aus Albstadt. Sie wurde ebenfalls für ihre 60-jährige Treue zur IG Metall geehrt.

Uwe Meinhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Stuttgart, würdigte die Jubilare für ihre langjährige Treue zur Gewerkschaft und für ihre Vorbildfunktion für nachfolgende Generationen: "Ihr habt mit Eurem Einsatz dafür gesorgt, dass auch die Jungen verstanden haben, und an Eurem Beispiel erleben konnten, wie wichtig Gewerkschaft, wie wichtig unsere IG Metall ist."

Die Festansprache hielt Dieter Knauss, Mitglied des Kontrollausschusses der IG Metall. Gewerkschaften, so Knauss, seien kein Selbstzweck, sondern gegründet zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen und ihrer Familien. "Die Gewerkschaften haben sich darüber hinaus auch immer zur Aufgabe gemacht, für die Rentnerinnen und Rentner, die Arbeitslosen und sozial Benachteiligte einzutreten und dies nicht nur im eigenen Land sondern international."
Er erinnerte in seiner Rede auf den 23. März 1953. An diesem Tag ist das Tarifvertragsgesetz in Kraft getreten, das den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden Tarifautonomie in der Gestaltung konkreter Arbeits- und
Entlohnungsbedingungen zusichert. "Dieses Gesetz ist seitdem die rechtliche Grundlage für unsere erfolgreiche Tarifpolitik."
Knauss ging auch auf das Thema prekäre Beschäftigung ein: "Heute arbeiten in der Region Stuttgart mehr als ein Viertel der Beschäftigen im Niedriglohnsektor. Wir streiten als IG Metall für einen gesetzlichen
Mindestlohn, gegen die Leiharbeit und wir müssen gegen die ausufernden Werksverträge vorgehen, mit denen Arbeitgeber versuchen Tarifverträge zu umgehen."
Letzte Änderung: 25.10.2013