Kündigung und Aufhebungsvertrag ...

Kurz & Bündig

31.07.2012 HP hat umfangreiche Stellenstreichungen angekündigt. Die IG Metall hat die wichtgsten Infos zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen zusammengestellt:

Bei HP stehen große Veränderungen an. Wir stellen hier zwei Möglichkeiten vor ein Arbeitsverhältnis zu beenden: Den Aufhebungsvertrag und die betriebsbedingte Kündigung:

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag bezeichnet die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer bedarf. Aufhebungsverträge werden häufig vom Arbeitgeber angeboten, wenn ansonsten eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen droht.

Je höher man in der Hierarchie aufsteigt, um so seltener werden Arbeitsverhältnisse gekündigt. Stattdessen werden sie, um teure Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden, im beiderseitigen Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Dieser sieht in der Regel die Zahlung einer Abfindung vor. Das Abschließen solcher Verträge kann weitreichende Folgen
haben, wie zum Beispiel eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld. Das heißt, dass Sie in der Regel 12 Wochen keinen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld haben. Deshalb sollten Sie einen Aufhebungsvertrag nicht ohne eine ausführliche Beratung bei Ihrem Betriebsrat oder der IG Metall abschließen.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Von betriebsbedingten Kündigungen spricht man, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen, z. B. wegen Rationalisierung, Produktionseinschränkung, Absatzschwierigkeiten, Auftragsrückgang oder betrieblicher Umstrukturierung erfolgen soll. Neben den betriebsbedingten Gründen können Kündigungen auch aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen erfolgen.

Betriebsbedingte Kündigungen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Gekündigten auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiter zu beschäftigen. Zudem muss die Sozialauswahl ohne Fehler durchgeführt worden sein.

Weitere Informationen finden sie in den zum Download bereitgestellten Broschüren.

Anhänge:

Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

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Letzte Änderung: 02.08.2012