Tarifvertrag KQB wird fortgeführt
Die Tarifpartner der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie haben sich auf eine Fortführung des während der letzten Wirtschaftskrise geschlossenen Tarifvertrags zur Kurzarbeit und Beschäftigung
verständigt.
"Damit haben wir unsererseits die tariflichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Betriebe auch in einem künftigen Abschwung Beschäftigung sichern können", sagte IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann heute in
Stuttgart. Beide Tarifparteien betonten, dass dies alleine jedoch nicht ausreiche, um die Betriebe im Krisenfall wirklich zu entlasten. Nun sei die Bundesregierung am Zug. "Sie muss die gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit, die in der
letzten Krise gegolten haben, wieder in Kraft setzen", sagte Dr. Rainer Dulger, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall.
Der neue Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung (TV KB) regelt für den Fall der Kurzarbeit den Zuschuss, den der Arbeitgeber den Beschäftigten zum gekürzten Monatsentgelt und zum Kurzarbeitergeld gewährt.
Dabei wurden die Regelungen des bisherigen Tarifvertrags zu Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung (TV KQB) überarbeitet und angepasst. Der Tarifvertrag soll zum 1. Februar 2012 in Kraft treten und zunächst eine
Laufzeit von vier Jahren haben. Die tarifliche Kurzarbeit bildet dabei neben dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und der gesetzlichen Kurzarbeit weiterhin die dritte Säule der Beschäftigungssicherung in der
baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie. Das erzielte Verhandlungsergebnis kann nach Zustimmung der jeweiligen Gremien unmittelbar in Kraft treten.
Aus Sicht von IG Metall und Südwestmetall haben sich die bisherigen tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit in der letzten Krise bewährt. "Sie haben vielen Betrieben geholfen, den Konjunktureinbruch zu überstehen und dabei
in großem Umfang Beschäftigung zu sichern. Dies war wiederum im folgenden Aufschwung überaus hilfreich, den Auftragsboom zu bewältigen", sagte Dulger. "Angesichts des immer volatileren Umfelds, in dem sich die Branche
bewegt, erschien es uns daher sinnvoll, diese Regelungen gemeinsam weiterzuentwickeln und nahtlos fortzuführen", sagte Hofmann. Die tariflichen Regelungen zur Qualifizierung, die sich ebenfalls bewährt hätten, sollen nach
der Entgelttarifrunde in diesem Jahr in ein anderes Tarifvertragswerk überführt werden. Sie sollen dann unbefristet weitergelten. "Diese Maßnahmen wurden sehr gut angenommen und haben vor allem jungen Beschäftigten
auch während der Krise Perspektiven eröffnet. So konnte der Einsatz von Kurzarbeit auch für Qualifizierungen genutzt werden", so Hofmann. "Auch für die Unternehmen liegt in der Qualifizierung der Mitarbeiter
während einer Krisenphase ein großer Nutzen", betonte Südwestmetall-Chef Dulger.
Gewerkschaft und Arbeitgeberverband weisen jedoch darauf hin, dass die tariflichen Bestimmungen zur Kurzarbeit unbedingt durch gesetzliche Regelungen flankiert werden müssten. "Auch wenn wir heute noch keine konkrete Krisensituation
der Realwirtschaft erkennen können, brauchen wir schnelle Reaktionsmöglichkeiten für die Zukunft", sagte Dulger. "Einige Branchen steuern bereits jetzt wieder auf Kurzarbeit zu."
Deshalb fordern die Tarifparteien die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Maßnahmenpaket der erweiterten Kurzarbeit als Instrument weiter besteht und jederzeit über einen
Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden kann. "In einer Notsituation dauert es zu lange, bis eine solche Regelung durch das gesamte parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geschleust ist", sagten Hofmann und Dulger.
Letzte Änderung: 20.01.2012