Anspruch auf Kindergeld

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01.09.2010 Berufsanfänger haben Anspruch auf Kindergeld und Ausbildungsvergütung

in diesen Tagen beginnen tausende Jugendliche ihre Ausbildung. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie die ersten Wochen in der neuen Umgebung gemeistert werden, sondern auch, ob die finanzielle Basis für die Ausbildungszeit gesichert ist.

Aufgrund der von der IG Metall ausgehandelten Tarifverträge erhalten Auszubildende eine monatliche Vergütung. Informationen über Höhe und Zusammensetzung der tariflichen Ausbildungsvergütungen gibt's auf unseren Serviceseiten des Jugendportals der IG Metall.

Zudem verlängert sich mit Beginn einer Ausbildung der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Die IG Metall hat Informationen rund um Ausbildung und Kindergeld zusammengestellt.

Letzte Änderung: 01.09.2010