Mindestlohn für Leiharbeiter

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23.01.2009 IG Metall fordert Mindestlohn auch für Leiharbeiter

Frankfurt am Main - Die IG Metall hat die Bundesregierung aufgefordert, verbindliche Mindestlöhne auch für die Leiharbeitsbranche einzuführen. "Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn auf Basis der Tarifverträge", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, am Donnerstag in Frankfurt. Den Vorschlag der Regierungskoalition, eine Lohnuntergrenze über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen, hält die IG Metall für unzureichend. "Über dieses Verfahren ist nicht sichergestellt, dass Lohndumping verhindert werden kann, deshalb fordern wir eine Aufnahme auch der Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz", sagte Wetzel. Nur über diesen Weg sei gewährleistet, dass eine angemessene Untergrenze, die auf Tarifverträgen aufbaut, eingeführt werden könne.

Unabhängig davon sei es notwendig, alles dafür zu tun, um die Leiharbeiter den Stammbelegschaften gleich zu stellen. "Gleichbehandlung und gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern ist unser Ziel, das wir weiterhin mit Vehemenz verfolgen werden", sagte Wetzel. Der Gewerkschafter verwies auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Demnach müssen 2,8 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigten ihr Einkommen durch Arbeitslosengeld II aufstocken, in der Leiharbeitsbranche sind es jedoch 12,6 Prozent. "In kaum einer anderen Branche in Deutschland sind Armutslöhne so verbreitet, wie in der Leiharbeit", sagte Wetzel. "Die Bundesregierung muss dieser skandalösen Ungleichbehandlung von Menschen in der Leiharbeit ein Ende setzen."

Letzte Änderung: 23.01.2009