Brisant März 2020

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18.03.2020 +++ Zuspitzung Corona-Pandemie +++ Arbeitsunterbrechung 20. März bis 5. April +++ Gesundheit schützen +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Corona-Pandemie erleben wir aktuell eine Situation, die sich von Tag zu Tag zuspitzt. Die Bundes- und Landesregierungen tun ihr Möglichstes, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen. Durch die umfangreichen Einschränkungen wird sich unser Alltag und das öffentliche Leben für eine gewisse Zeit drastisch verändern. Und jeder einzelne Bürger ist in dieser besonderen Situation dazu angehalten, seinen Teil beizutragen, damit die medizinische Versorgung sichergestellt bleibt und unser Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. In der momentanen Lage kommt es darauf an, alles dafür zu tun, die Ausbreitung zu verlangsamen.

Außergewöhnliche Umstände verlangen außergewöhnliche Maßnahmen - Eure Gesundheit zu schützen steht dabei für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir an unseren Standorten in Deutschland in den vergangenen Wochen bereits unsere Betriebsversammlungen abgesagt.

Schnell hat sich jedoch gezeigt, dass das alleine nicht ausreicht. Deshalb haben wir IG Metall-Betriebsräte uns gemeinsam mit der Unternehmensleitung auf eine zweiwöchige Arbeitsunterbrechung an allen Standorten in Deutschland und Europa verständigt. Uns als Arbeitnehmervertretung war besonders wichtig, so schnell wie möglich eine einheitliche Regelung für ALLE Beschäftigten zu finden - in den Produktions- sowie Verwaltungsbereichen gleichermaßen.

Was bedeutet das konkret?

An den meisten Standorten läuft die letzte Schicht noch diese Woche. Bei uns im Werk Sindelfingen (050) gilt die Arbeitsunterbrechung von einschließlich Freitag, 20. März und läuft zunächst zwei Wochen bis einschließlich Sonntag 5. April. Sie beginnt hier mit Abschluss der Spätschicht am Donnerstag, 19. März; im Bereich Forschung und Entwicklung (059) am Montag, 23. März. Für diese Zeit müssen die Beschäftigten vom 20. bis 27. März - sofern vorhanden - Resturlaub aus 2019, Gleitzeit bzw. kollektive/individuelle Freischicht sowie T-ZUG-Tage verwenden und vom 30. März bis 3. April Urlaubstage aus 2020. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte in Altersteilzeit. Die bereits vereinbarten Fahrweisen in der Produktion für die KW15+16 sind unwirksam. Somit wird ermöglicht den für die Osterferien geplanten Urlaub vorzuziehen.

Gleichzeitig wird es an jedem Standort definierte Bereiche geben, in denen es nötig ist den Betrieb aufrechtzuerhalten (z. B. Anlauf Baureihe 223, priorisierte Entwicklungsprojekte, Absicherung weltweiter markt- und kundenspezifischer Belange, Notbetriebsfunktionen). Hier werden somit vereinzelt Kolleginnen und Kollegen Vorort im Einsatz sein - das Unternehmen wird entsprechende Vorkehrungen zum Infektionsschutz treffen. Die Beschäftigten dieser Bereiche werden zeitnah gesondert informiert. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für den Einsatz aller!

Was passiert danach?

Eine Verlängerung der Arbeitsunterbrechung hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Die zweiwöchige Arbeitsunterbrechung werden wir IG Metall-Betriebsräte gemeinsam mit der Standortleitung dafür nutzen, um Maßnahmen zu definieren, wie wir den Betrieb wiederaufnehmen können. Parallel müssen wir auch alle Vorbereitungen für eine etwaige Kurzarbeit treffen, weil die Auswirkungen des Corona-Virus zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich absehbar sind.

Ergun Lümali, Betriebsratsvorsitzender Standort Sindelfingen

Wir tun unser Bestes und hoffen, dass wir bald wieder zu unserem normalen Tagesgeschäft zurückkehren können. Sollte es jedoch zunächst zu Kurzarbeit kommen, sind wir in Baden-Württemberg dank der IG Metall und dem Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung gut aufgestellt: Zum Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit, das zwischen 60 und 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts beträgt, gibt es einen zusätzlichen tariflichen Zuschuss vom Arbeitgeber. Tarifbeschäftigte erhalten somit - je nach Umfang der Kurzarbeit - ein Nettoentgelt bis zu 93,5 Prozent. Gleichzeitig sind ALLE durch unsere Beschäftigungssicherung bis 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.

Die Situation ist alles andere als leicht. Wir als Gesellschaft werden auf eine harte Probe gestellt. Aber jede Krise birgt auch Chancen. Lasst uns gemeinsam Verantwortung übernehmen - nicht nur für uns selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen.

Jetzt gilt: Herz, Verstand - und Abstand!
Passt auf Euch auf, meidet soziale Kontakte und bleibt gesund!

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Brisant März 2020

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Letzte Änderung: 18.03.2020