Sicherheit im Wandel

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12.07.2012 Worauf es für die Beschäftigten ankommt, wenn HP sich ständig verändert.

Die jüngsten Ankündigungen zum weltweiten Stellenabbau bei HP waren nicht die ersten Ankündigungen dieser Art in der jüngeren Geschichte des Konzerns, und sie werden auch nicht die letzten sein.

In welcher Weise HP seine Ziele umsetzen wird, ist noch unklar. Die Standorte in Deutschland werden unterschiedlich stark betroffen sein. Über diese Maßnahmen muss erst noch mit den Betriebsräten verhandelt werden. Dass HP sich ständig verändern muss, um auf Kundenbedürfnisse und Marktentwicklungen zu reagieren, ist selbstverständlich. Aus Sicht der Beschäftigten wäre es allerdings besser, HP würde häufiger nicht nur reagieren, sondern aus eigener Entwicklung stärker eigene Akzente auf dem Markt setzen.

HP hat nicht nur Verantwortung seinen Kunden und Anteilseignern gegenüber. Genauso steht HP in der Pflicht, seinen Beschäftigten Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die bisherige Kommunikation des Unternehmens bewirkt leider das genaue Gegenteil: Sie schaft Unsicherheit. Und das schadet der Motivation. Der Gesundheit. Und dem Geschäft. Die IG Metall fordert HP auf, die Kreativität und das Engagment der Beschäftigten zu nutzen, um das Geschäft weiterzuentwickeln. HP soll der Belegschaft qualifizierte Entwicklungsmöglichkeiten anbieten und in die Entwicklung eigener Produkte investieren. So kann sich HP deutlicher profilieren.

Falls Ihnen dennoch demnächst Ihr Chef sagt, Ihre Arbeit würde entfallen und er wolle Ihnen deshalb ein Abfindungsangebot machen, dann überprüfen Sie erst eingehend die Sachlage! Lassen Sie sich beraten, ehe Sie sich entscheiden!

Was ist zu beachten?

*Ihr Arbeitsvertrag ist die Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses bei HP. Nicht mündliche Äußerungen von Vorgesetzten. Prüfen sie genau, was in Ihrem Vertrag
steht. Dass ein Projekt oder eine Tätigkeit entfällt, ist in der Regel kein Kündigungsgrund.

*Wenn ihnen angeboten wird,, gegen eine Abfindungszahlung das Unternehmen zu verlassen: Prüfen Sie das bitte sehr genau. Die Summe mag sich im ersten Moment
hoch anhören.

Beachten Sie, dass

*eine Unterschrift unter einen solchen Vertrag unwiderruflich ist und praktisch
nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

*Sie mit einem Aufhebungsvertrag selbst das Arbeitsverhältnis beenden und dies in aller Regel eine Sperrfrist bei der Bundesagentur für Arbeit auslöst. Darüber hinaus können weitere Nachteile beim Bezug von Leistungen eintreten.

*der Arbeitgeber keinesfalls so einfach eine rechtssichere Kündigung aussprechen kann, wie er manchmal vorgibt.

Daneben sind einige Fragen sehr differenziert zu prüfen:

*Welche Steuern müssen Sie zahlen?
*Wer zahlt künftig Ihre Krankenkasse bzw. die Sozialversicherung?
*Wie gestaltet sich Ihre Rente künftig?
*Was passiert, wenn Sie krank werden?
*Was verändert sich ggf. bei Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen für Dritte oder Sie selbst?

Diese und weitere Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, sie müssen aufgrund der individuellen Lebenssituation im Detail geprüft werden. Wer kann Ihnen helfen?

*Der Betriebsrat Ihres Vertrauens.
*Die gewerkschaftlichen AnsprechpartnerInnen im Betrieb.
*Die örtliche Geschäftsstelle der IG Metall mit ihren BeraterInnen.

Unabhängigkeit hat ihren Preis.

Die IG Metall berät unabhängig von Interessen Dritter im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das kann sie nur, weil sie sich unabhängig finanziert. Aus den Beiträgen der Beschäftigten.

Deshalb eine Bitte: Fördern Sie die unabhängige Beratung und sichern Sie sich selbst ab. Prüfen Sie, ob nicht jetzt auch für Sie der richtige Zeitpunkt ist, in die IG Metall einzutreten. Für Rückfragen stehen unsere Betriebsräte, Vertrauensleute und die örtlichen Geschäftsstellen der IG Metall gerne zur Verfügung.

Sie könne sich auch direkt an Johannes Katzan, den Unternehmensbeauftragten der IG Metall wenden: Sie erreichen ihn unter Johannes.Katzan@igmetall.de oder unter 0170/3333027.

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Sicherheit im Wandel

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Letzte Änderung: 18.07.2012