BR-News Dezember 2003
Arbeitszeit in erheblichem Maße verfällt vor allem im indirekten Bereich. So verfallen Stunden, wenn der so genannte Gleitzeittopf überläuft, aber auch Stunden, die außerhalb der Kernarbeitszeit (in der Regel zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr) erbracht werden. Es ist zu erkennen, dass in weitem Umfang Betriebsvereinbarungen nicht eingehalten werden und es geht bereits soweit, dass das Arbeitszeitgesetz verletzt wird (max. Arbeitszeit pro Tag 10 Stunden, Ruhezeit 11 Stunden).
Letzte Änderung: 16.01.2008