Schweizer verkaufen GA-Töchter
Bereiche wie der Hochleitungsbau gelten in Zeiten der Energiewende als Goldgrube - zumal die Genehmigungsverfahren jetzt noch beschleunigt werden. Dennoch hat Alpiq AG ihre deutsche Energieversorgungstechnik der französischen
Vinci-Gruppe verkauft.
Grund: Der Schweizer Konzern hatte sich an der Börse verzockt. Der Verkauf - Vinci zahlte 240 Millionen Euro - soll nach der kartellrechtlichen Prüfung im dritten Quartal wirksam werden. "Wir bedauern, dass der Verkauf ohne
unsere Beteiligung abgewickelt wurde", sagt Manfred Krüger, der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Alpiq Anlagentechnik GmbH und Vorsitzender des Betriebsrats von GA Energieanlagenbau Süd mit Sitz in Fellbach.
Die Betriebsräte sprachen sich zusammen mit der IG Metall gegen eine Zerschlagung des Unternehmens aus. Jetzt kommen die 3.300 Kolleginnen und Kollegen der GA-Töchter sowie der Elektro Stiller und der Frankenluk
Energieanlagenbau GmbH unter dem Namen EVT Vinci Energies. Der Bereich der früheren Kraftanlagen AG bleibt bei den Schweizern.
"Wir haben zwar mündliche Zusage von Vinci, dass die Tarifverträge, die Mitbestimmung und die Standorte in Deutschland erhalten bleiben", berichtet Manfred Krüger, doch schon wegen der schlechten Erfahrungen mit den
Schweizern bestehe man auf einer schriftlichen Bestätigung. "Zudem wollen wir erreichen", so Thomas Martin, "dass künftig auch die Unternehmensbereiche ohne Betriebsräte und Tarifvertrag eigene Interessenvertreter bekommen
und tarifvertraglich abgesichert werden.
Einen Erfolg auf diesem Weg haben die Beschäftigten der GA Hochspannung Leitungsbau GmbH bereits errungen. In dem Unternehmen, in dem seither neben dem IG Metall-Tarifvertrag vor allem ein wesentlich schlechterer des CGM galt, gibt
es jetzt nur noch einen Haustarifvertrag der IG Metall. "Damit steigen die Tarifeinkommen für einen Teil der Beschäftigten", sagt Martin. "Wir hatten bisher zwar gute Betriebsvereinbarungen", bestätigt Sandra Olleck, die
Betriebsratsvorsitzende in Walsrode bei Hannover. "Doch die hätten schnell gekündigt werden können. Die Tarifverträge sind rechtlich viel fester. Selbst wenn sie auslaufen, gelten sie im Rahmen der Nachwirkung bis zum
Abschluss eines neuen Vertrages weiter".
Letzte Änderung: 25.06.2012