Elternzeitrechner klärt
"Wir geben Familien mit dem Elternzeitrechner einen neuen Service an die Hand. Er unterstützt Mütter und Väter in ihrer Lebensplanung und erleichtert ihnen, die für sie optimale Balance von Familie und Beruf zu
finden. Eltern können nun zu Hause ausrechnen, wie viel Geld bei welcher Konstellation ihnen monatlich zur Verfügung steht. Das ermöglicht eine bessere Planung für Familien." Dies erklärte die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, anlässlich des neuen Internet-Angebots "Elternzeitrechner" der online geschaltet ist.
Junge und werdende Eltern können auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de online errechnen, welche Auswirkungen das gewählte Arbeitszeitmodell während der Elternzeit auf ihr
Familieneinkommen hat. Steuerliche Auswirkungen und der voraussichtliche Erziehungsgeldanspruch fließen in die Berechnungen mit ein.
Mit dem Elternzeitrechner wird für Eltern ersichtlich, wie das Familieneinkommen mit dem staatlichen Erziehungsgeld und dem zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Der Elternzeitrechner ermöglicht
Familien, die für sie - auch unter Steuergesichtspunkten - beste Kombination von Elternzeit und Erwerbstätigkeit zu finden. Er richtet sich an werdende Eltern und an Mütter und/oder Väter, die sich bereits in
Elternzeit befinden und z. B. planen, in Teilzeit zu arbeiten. Mit dem Elternzeitrechner lassen sich die verschiedenen Arbeitszeitmodelle der Elternteile in ihren finanziellen Auswirkungen durchrechnen. Die Berechnungen zeigen, dass
partnerschaftliche Elternzeitmodelle nicht zwangsläufig mit finanziellen Einbußen verbunden sein müssen. Das kann Eltern darin bestärken, ihren Wunsch nach einer gemeinsamen Erziehungsverantwortung in den Alltag
umzusetzen.
Der Elternzeitrechner ist in vier Schritte unterteilt. Dabei sind Eingaben zu den maßgeblichen Einkommensdaten und zum Arbeitszeitmodell notwendig, auf deren Grundlage das voraussichtliche Nettoeinkommen ermittelt wird. Daraus wird der Erziehungsgeldanspruch ermittelt. Die Eltern erhalten schließlich eine Vergleichsübersicht zu ihrem bisherigen und ihrem voraussichtlichen Einkommen. Alle Daten bleiben vertraulich und anonym; sie werden weder gespeichert noch weitergeben.
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Letzte Änderung: 17.02.2009